Abnahme

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Materialprüfungen und -kontrollen, denen ein Erzeugnis (Werkstoff oder Bauteil) unterworfen wird, ehe es das Werk verlässt. Die A. kann durch Normen (DIN EN 10204) vorgeschrieben sein, aber auch nach Kundenwünschen erfolgen. Im Schiffbau ist die Abnahme durch die unterschiedlichen Klassifikationsgesellschaften vorgeschrieben. Sie wird von werksfremden oder eigenen Sachverständigen durchgeführt.

s. Klassifikationsgesellschaften

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.