Konstitutionelle Unterkühlung

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Bei der Erstarrung von Legierungen (mindestens 2 Elemente) treten an der Erstarrungsfront Entmischungserscheinungen auf. Die ersten Kristalle haben einen sehr viel geringeren Gehalt an einem Element als die Restschmelze. Beim weiteren Erstarrungsverlauf reichert sich die Restschmelze immer weiter mit diesem Element an, wodurch die Liquidustemperatur TL sinkt. Zur Erstarrung der Restschmelze ist daher eine weitere Temperaturabnahme notwendig, die unter der Schmelztemperatur der Legierung liegt; die Schmelze muss „unterkühlt“ werden.

s. Erstarrung
s. Liquiduslinie

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.