Konstruktionsrohr

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Prinzipiell ist jedes Rohr auch als Konstruktionselement denkbar. Es ist wegen seines nach allen Seiten gleichen Biegewiderstandes und seines geringen Gewichts (Einsparung bis zu 50%) für den Stahlleichtbau besonders geeignet. Es gibt sie als nahtloses oder geschweißtes Rohr. Sachlich gibt es keine scharfe Trennung zwischen Leitungsrohr und Konstruktionsrohr. Es hat sich im Stahlhandel jedoch eingebürgert, bei Rohren zu Konstruktionszwecken (mit gewährleisteter, statischer Belastbarkeit) von Hohlprofilen zu sprechen, bei Rohren zu Leitungszwecken von Rohr.
Als Maßnormen gelten die für entsprechende nahtlose oder geschweißte Rohre. Der Stahlhandel versteht unter Konstruktionsrohren nicht genormte geschweißte leichte Konstruktionsrohre mit Außendurchmessern wie beim Gewinderohr (NW 1/2" bis 2"), jedoch dünnerer Wand (2 bis 2,5 mm), sowie geschweißte Geländerrohre in gleicher Abmessungsreihe mit noch geringerer Wand (1,75 bis 2 mm).
Verwendung von K. z.B. bei Dach-, Gerüst-, Hallen- und Mastbauten, Rohrbrücken und Hebezeugen. Richtlinien für die Zulassung, Ausführung und Bemessung von Stahlrohrbauten im Hochbau enthält DIN 18801 und DIN EN 18808.

s. Geländerrohr
s. Gütenorm
s. Hohlprofil

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.