Maßnorm

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In der M. sind Maße, zulässige Abweichungen und Gewichte genormt, d.h., es werden die nach Möglichkeit zu bevorzugenden (gängigen) Maße festgelegt, die zulässigen Abweichungen (Toleranzen) von Maßen oder Formen, die Gewichte, Längen, ggfs. Oberflächenbeschaffenheit für die einzelnen Erzeugnisse wie z.B. Rundstahl, Blankstahl, nahtlose Rohre, Bleche usw. definiert.

s. Normung

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.