Niet

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Verbindungs- und Befestigungselement für sehr unterschiedliche Verwendungszwecke. Nietverbindungen sind unlösbare Verbindungen. Sie können nicht ohne Zerstören der Niete gelöst werden. Feste Nietverbindungen finden im Stahlbau, dichte im Kesselbau, feste und dichte im Behälterbau Anwendung. Nietverbindungen werden immer mehr durch Schweißverbindungen ersetzt. Niete bis 10 mm Schaftdurchmesser werden allgemein kalt geschlagen (Blechnietung). Niete von 10-36 mm Schaftdurchmesser für den Stahlbau, z.B. DIN 124, werden warm genietet. Die entsprechenden Nietlochdurchmesser sind dann 1 mm größer zu bohren. Der vom Hersteller angestauchte Kopf (z.B. Halbrund-, Senk-, Linsen- oder Zylinderkopf) wird als Setzkopf bezeichnet. Beim Vernieten wird das Schaftende zum Schließkopf geformt. Man unterscheidet Handelsniete (Stahlniete unter 10 mm Schaftdurchmesser nach DIN 660, 661, 662 und 674), NE-Metall-Niete (Kupfer-, Messing-, Aluminium und Alu.-Leg.-Niete nach DIN 660, 662, 674, 675 sowie Luftfahrtnormen), Rohr- und Halbhohlniete aus Stahl und NE-Metall (Brems- und Kupplungsbelagniete nach DIN 7338, Rohrniete nach DIN 7340), Hohlniete (einteilig nach DIN 7339, zweiteilig nach DIN 7331) und Blindniete in verschiedenen Formen. Außer den genormten Nieten werden zahlreiche Sonderausführungen hergestellt.
Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.