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Profilrohr

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Rohre in nahtloser oder geschweißter Ausführung, deren Querschnitt nicht rund, sondern meist quadratisch, rechteckig oder profiliert ist. Sie werden als Bauelemente im Regal-, Gerüst-, Stahlskelett-, Fahrzeug-, Tür- und Fensterbau und überall dort verwendet, wo im Stahlleicht- und Metallbau geringes Gewicht und günstige statische Werte (haben aber i.d.R. keine statische Gewähr) gefordert werden. Für rechteckige und quadratische Profilrohre gilt DIN EN 10305 (alt: DIN 2395), daneben zahlreiche nicht genormte Varianten (Oval-, Anschlag- und Geländerprofile), auch in nichtrostendem Edelstahl.

s. Anschlagprofil
s. Hohlprofil
s. Präzisionsstahlrohr

 

Profilstahl

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Sammelbezeichnung für Langprodukte (meist warmgewalzt, gezogen, gepresst) mit einem über die ganze Länge gleichbleibenden Querschnitt.

s. Formstahl
s. Spezialprofil
s. Stabstahl

 

Bild 49. I- und H-Profile nach DIN EN 10034

   

Profilwalzwerk

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Walzwerk zur Herstellung von Langprodukten als Form- und Stabstahl. Die Walzgerüste sind als Duo- oder Triogerüste mit Arbeitswalzen ausgestattet, die die Form (Kaliber) und Vorformen enthalten. Das Kaliber wird als offene (mit Gratspalt) oder geschlossene (ohne Gratbildung) Variante entweder in die vergütete Arbeitswalze „geschnitten“ (eingedreht) oder in die Walzen eingeschmiedet (höhere Kosten und längere Lebensdauer).

s. Kaliber

   

Proportionalstab

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Begriff zur Probenform des Zugversuches nach DIN EN 10002 Teil 1. Um Versuchsergebnisse vergleichbar zu machen, ist dort vorgeschrieben, in welchem Verhältnis die Anfangsmesslänge L0 zum Anfangsquerschnitt S0 der Zugprobe stehen muss. Bei einem kurzen Proportionalstab muss dieses Verhältnis L0 = 5,65 √S0 sein (bei Rundproben ergibt sich daraus L0/d0 = 5), beim langen Proportionalstab L0 = 11,3 √S0 (Rundprobe: L0/d0 = 10).

s. Zugversuch

   

Prüfbescheinigung

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Sammelbegriff für Werksbescheinigung, Werkszeugnis und Abnahmeprüfzeugnis gemäß DIN EN 10204.
Die gesamte Stahlherstellung ist von ständigen Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen begleitet. Entsprechend der Qualitätssicherung wird die Stahlproduktion überwacht und lückenlos aufgeschrieben. Meist schließt die Freigabe eines Stahlprodukts die Beistellung von Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 ein. Diese EN-Norm definiert bei metallischen Erzeugnissen alle möglichen Arten von Prüfbescheinigungen im Stahlhandel.
Die DIN EN 10204 ist in Verbindung mit den Normen anzuwenden, in denen die allgemeinen technischen Lieferbedingungen für Walzstahlfertigerzeugnisse festgelegt sind; z.B. für Eisen- und Stahlerzeugnisse nach DIN EN 10025. Des Weiteren ist zu differenzieren in eine nicht spezifische Prüfung und eine spezifische Prüfung.
Bei der nicht spezifischen Prüfung bestimmt der Hersteller die ihm geeignet erscheinenden Prüfverfahren, ob Erzeugnisse, die nach der gleichen Erzeugnisspezifikation und nach gleichem Verfahren hergestellt sind, die in der Bestellung festgelegten Anforderungen erfüllen. Die geprüften Erzeugnisse müssen nicht notwendigerweise aus der Lieferung selbst stammen. Bei der spezifischen Prüfung wird vor der Lieferung nach den in der Bestellung festgelegten technischen Bedingungen an den zu liefernden Erzeugnissen geprüft.

Die Unterscheidung erfolgt nach DIN EN 10204 in:

Werksbescheinigung "2.1"
Werkszeugnis "2.2"
Abnahmeprüfzeugnis "3.1"
Abnahmeprüfzeugnis "3.2"

Die Prüfbescheinigungen müssen durch einen Verarbeiter oder einen Händler so ausgestellt werden, dass sie als ein geeignetes Mittel zur Identifizierung des Erzeugnisses und damit einer eindeutigen Zuordnung von Erzeugnissen dienen. P. müssen von Personen unterschrieben worden sein, die eigens für die Bestätigung verantwortlich sind.

s. Abnahmeprüfprotokoll
s. Abnahmeprüfzeugnis
s. Prüfzeugnis
s. Qualitätssicherung
s. Werksbescheinigung
s. Werksprüfzeugnis
s. Werkszeugnis

   

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Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.