Prüfen

Drucken

Feststellung, ob ein Prüfgegenstand (Probe) die geforderten Merkmale aufweist, d.h. eine oder mehrere vereinbarte oder vorgeschriebene oder erwartete Bedingungen erfüllt; besonders, ob die vorgegebenen Fehlergrenzen oder Toleranzen eingehalten werden. P. kann subjektiv durch Sinneswahrnehmung (Besichtigung) oder objektiv mit Mess- oder Prüfgeräten geschehen, die auch automatisch arbeiten können. Subjektives P. führt meist nur zu einer einzigen qualitativen Angabe (gut oder schlecht). Objektives Prüfen erfolgt mit Prüfmitteln, d.h. mit Messgeräten (Messen) und Lehren. P. kann an Prüflosen, an jedem Einzelstück (stückweise Prüfung) oder stichprobenweise erfolgen.

s. Lehren
s. Probe
s. Prüflos

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.