Scherfestigkeit

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Die Scherfestigkeit kennzeichnet die Belastungsfähigkeit eines Werkstoffs auf Abscheren. Ermittelt wird sie im Scherversuch. Dabei wird ein zylindrischer Probestab in eine U-förmige Schervorrichtung eingelegt und mit einem genau in die Aussparung passenden Scherstempel senkrecht zur Längsachse so lange belastet, bis er abschert. Die Scherfestigkeit τab berechnet sich aus der erforderlichen Kraft F dividiert durch zweimal die Scherfläche s0 und wird in MPa angegeben.
Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.