Walzdraht

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Auf Drahtwalzstraßen aus Vorblöcken oder Knüppeln warmgewalztes Erzeugnis in beliebiger, meist runder Querschnittsform, das je nach der Analyse des Ausgangswerkstoffs als unlegierter oder legierter W. bezeichnet wird. Der durch [Warm]Walzen herstellbare Draht kann bis auf Durchmesser von 5 mm reduziert werden. Noch dünnere Querschnitte erhält man durch anschließende Kaltumformung (Drahtziehen, Patentieren).
Nach den deutschen Normen bezeichnet man als W. ein Erzeugnis, das im warmen Zustand unmittelbar von den Walzen aus in Ringen regellos aufgehaspelt wird. W. kann runden (ca. 5 bis ca. 30 mm Ø) oder profilierten Querschnitt haben.
Die europäische Normung teilt den Walzdraht nach folgende Normen ein:
DIN EN 10016: Walzdraht aus unlegiertem Stahl zum Ziehen und/oder Kaltwalzen–
Teil 1: Allgemeine Anforderungen;
Teil 2: Besondere Anforderungen an Walzdraht für allgemeine Verwendung;
Teil 3: Besondere Anforderungen an Walzdraht aus unberuhigtem und ersatzunberuhigtem Stahl mit niedrigem Kohlenstoffgehalt. Dieser Teil gilt für Stähle mit niedrigen C- und Si-Gehalten und hoher Verformbarkeit zum Ziehen/Kaltwalzen.
Teil 4: Besondere Anforderungen an Walzdraht für Sonderanwendungen. Darunter sind u.a. besondere Anforderungen an Entkohlungstiefe und Abkohlung, nichtmetallische Einschlüsse und Kernseigerung zu verstehen.
Die Norm gilt ausdrücklich nicht für Draht aus Stahl für Wärmebehandlungen, für Automatenstähle, Kaltstauch- und Fließpressstähle, Schweißzusätze, Betonbewehrung sowie Federn mit hoher Dauerschwingfestigkeit und Ventilfedern. Hierfür gelten besondere Einzelnormen:
DIN EN 10263-1 bis -5: Walzdraht, Stäbe und Draht aus Kaltstauch- und Fließpressstählen. Sie gilt für runde Querschnitte. Als Maßnorm gilt DIN EN 10218-1.

s. Drahtziehen
s. Patentieren

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.