Zulassungsbescheid

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Die Verwendung von Betonstählen und anderen Baustoffen, die von DIN 488 (Betonstahl) und DIN 1045 (Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung) abweichen, bedarf einer Einzelzustimmung oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde oder des von ihr beauftragten Instituts. Dies gilt vor allem für die Verwendung von Betonstahl in Ringen. Für das Gebiet des Stahlbetonbaus werden solche Zulassungen insbesondere vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, erteilt und im Z. dokumentiert, den der Bauleiter bei der Prüfung des einzelnen Bauwerks vorlegen muss.
Für nichtrostende Stähle sind solche Zulassungen ebenfalls erforderlich.
Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.