Abnahmebedingungen

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Vorschriften für Mindestergebnisse, fallweise auch Höchstwerte von geforderten Versuchen. Entsprechen die Ergebnisse den Anforderungen, wie sie in Normen (z.B. nach DIN EN 10204) oder in besonders zu vereinbarenden Bedingungen vorgegeben sind, gilt die Lieferung oder das Los als abgenommen. Entspricht mehr als die Hälfte der untersuchten Proben nicht den Anforderungen und ist bei einzelnen Erzeugnissen nichts anderes vorgeschrieben oder vereinbart, muss die gesamte Lieferung bzw. das Los verworfen werden. Geringe äußere Fehler, welche die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, werden normalerweise toleriert. Außer den Normen für Werkstoffprüfungen gibt es noch zahlreiche Sonderbedingungen, z.B. vom TÜV, der Bahn oder einer Klassifikationsgesellschaft. Über die ordnungsgemäße Abnahme wird ein Abnahmeprüfzeugnis oder Abnahmeprüfprotokoll ausgestellt.

s. Abnahmeprüfprotokoll
s. Abnahmeprüfzeugnis
s. Klassifikationsgesellschaft

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.