Auslagern

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Erwärmen eines lösungsbehandelten Werkstücks auf vorgegebene Temperaturen, Halten und Abkühlen. Dient dem Zweck, Ausscheidungen (feste Teilchen) einer bestimmten Form, Verteilung und Größe aus dem festen Zustand zu erzwingen, die eine Festigkeitssteigerung des Werkstoffs bewirken.

s. Aushärten
s. Aus[scheidungs]härtung

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.