Eigenüberwachung

Drucken
Im Rahmen der E. wird eine werkseigene Einrichtung und Durchführung einer Überwachung bei der Herstellung von Stahlerzeugnissen geregelt. Die Überwachungshäufigkeit ist festgelegt. Die Ergebnisse dieser Produktionskontrollen sind aufzuzeichnen und zu archivieren und bei der Fremdüberwachung durch zertifizierte Prüfstellen nachzuweisen. Diese Eigenüberwachung ist insbesondere bei der Herstellung von Betonstahl vorgeschrieben.
Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.