Explosions- oder Sprengumformung

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Verfahren, bei dem eine Sprengladung direkt auf dem Werkstück oder in einiger Entfernung davon zur Detonation gebracht wird, so dass es von der Stoßwelle unmittelbar oder über ein Zwischenmedium in ein Gesenk gedrückt wird. Das Verfahren ermöglicht die Herstellung komplexer, meist großflächiger Formteile samt Hinterschneidung. Weil die Umformkräfte nicht wie beim Tiefziehen durch die Größe der Presse begrenzt werden, gibt es fast keine Einschränkung bei den maximalen Bauteilabmaßen. So konnten bereits Formteile mit Wandstärken von bis zu 60 mm und einer maximalen Größe von 10 x 2 Quadratmeter aus Edelstahl, Aluminium, Titan und Nickel realisiert werden. Nachteilig ist das naturgemäße Gefahrenpotential, aus dem entsprechende Auflagen der Gewerbeaufsicht resultieren. Bei offenen Sprengungen muss das Halbgesenk in einem Wasserbad eingelassen sein und die Sprengung darf nicht in einer Fabrikhalle stattfinden, sondern nur auf einem zugelassenen Sprengplatz. Es gibt jedoch kleinere Anlagen, in denen geschlossen gesprengt werden darf.