Fremdüberwachung

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Einige Walzstahlfertigerzeugnisse, z.B. Betonstahl unterliegen einer Überwachung, weil diese u.a. nur über eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) im deutschen Markt gehandelt und verbaut werden dürfen. Fremdüberwachung erfolgt durch neutrale Stellen, z.B. Materialprüfungsämter, die die Einhaltung festgelegter Parameter prüfen und zertifizieren. F. erfolgen regelmäßig in definierten Intervallen. Hersteller von Walzstahlerzeugnissen führen darüber hinaus eigene Überwachungen durch eigene oder auch fremde Sachverständige durch. Diese eigenen Überwachungen und die daraus folgenden Ergebnisse werden in Prüfzeugnissen nach DIN EN 10204 dokumentiert.

s. Prüfzeugnis

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.