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Güteüberwachung

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Überwachung der Einhaltung von durch Normen oder Zulassungsbescheide vorgeschriebenen Eigenschaften von Betonstahl. Vorgeschrieben ist hierbei sowohl die Eigenüberwachung des Herstellers als auch die Fremdüberwachung durch anerkannte Güteschutzgemeinschaften oder Prüfstellen. Dies gilt gleichermaßen auch für die Verarbeiterseite. Es darf nur solcher Betonstahl eingebaut werden, für den der Nachweis der G. durch Bescheinigung des Händlers oder Herstellers auf dem Lieferschein erbracht ist.
 
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Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.