Gezogener Draht

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Aus Walzdraht durch Kaltumformung (Ziehen) hergestelltes Erzeugnis mit über die ganze Länge gleichbleibendem Querschnitt. Das Verfahren des Ziehens eignet sich zur Herstellung von Draht mit besonderen Anforderungen an die Oberfläche. Er kann runden, halbrunden, ovalen, quadratischen, recht-, sechs- oder achteckigen Querschnitt haben. Genormt ist er allerdings nur als Runddraht. Gezogener Draht kann grundsätzlich aus allen Stahlsorten gewonnen werden. Das Ziehen hat infolge der Kaltumformung sehr großen Einfluss auf die Festigkeitseigenschaften, die zudem durch Wärmebehandlung zielgerichtet verändert werden können. Die Festigkeit kann durch Wärmebehandlung, z.B. Glühen, Härten, Vergüten, Patentieren verändert werden.
Maschendraht, Drahtseile, Stacheldraht usw. zählt man zu gezogenen Drähten.
Maßgebende Norm: DIN EN 10218 (Teil 1 Prüfvorschriften), DIN EN 10218-2 Stahldraht und Drahterzeugnisse -Drahtmaße und Toleranzen für Abmessungen von 0,050 bis 25,0 mm. Die Norm gilt für runden Draht sowohl in blanker (d.h. ohne Überzug) als auch für Stahldraht mit metallischem sowie mit nichtmetallischem Überzug. Stahldraht für Seile DIN EN 10264.

s. (Draht)-Ziehen
s. Glühen
s. Härten
s. Muffenstoß
s. Patentieren
s. Vergüten
s. Zulassungsbescheid

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.