Hierunter ist Stahl zu verstehen, der ähnlichen Verwendungszwecken wie unlegierter Qualitätsstahl dient, der aber zur Erfüllung besonderer Gebrauchseigenschaften mit Legierungselementen legiert wurde, die ihn zum legierten Stahl machen, ohne dass sie deswegen für ein Vergüten oder ähnliche Behandlungen vorgesehen werden. Grenzwerte für die Einteilung in legierte und unlegierte Stähle:
Chemische Elemente, die dem Stahl zugegeben werden, um seine Eigenschaften in ganz bestimmter Weise zu beeinflussen. Nach DIN EN 10020 werden folgende Elemente mit Grenzgehalten angegeben, um eine Abgrenzung der unlegierten von den legierten Stählen zu definieren: Aluminium, Bismut, Blei, Bor, Chrom, Kobalt, Kupfer, Lanthanide, Mangan, Molybdän, Nickel, Niob, Selen, Silicium, Tellur, Titan, Vanadium, Wolfram, Zirkon.