Die Ist-Maße eines Werkstücks liegen innerhalb der zulässigen (vereinbarten) Abweichung vom Nennmaß.
s. Nennmaß
In der M. sind Maße, zulässige Abweichungen und Gewichte genormt, d.h., es werden die nach Möglichkeit zu bevorzugenden (gängigen) Maße festgelegt, die zulässigen Abweichungen (Toleranzen) von Maßen oder Formen, die Gewichte, Längen, ggfs. Oberflächenbeschaffenheit für die einzelnen Erzeugnisse wie z.B. Rundstahl, Blankstahl, nahtlose Rohre, Bleche usw. definiert.
s. Normung
Die Masse eines Körpers wird durch Wägen, d.h. durch Vergleichen mit geeichten Gewichtsstücken, durch Berechnen oder mit Hilfe von Tabellen bestimmt.
Berechnet wird sie aus dem Volumen eines Körpers mal der seiner Dichte:
m = V x ρ. Die Masse einer Volumeneinheit, z.B. eines Kubikdezimeters, nennt man die Dichte eines Körpers. Sie kann aus Tabellen entnommen werden.
Die Masse von Halbzeugen wird häufig mit Hilfe von Tabellen berechnet, welche die längenbezogene M. für 1 m bei Profilen, Rohren und Drähten oder die flächenbezogene M. für 1 m² für Flachmaterial enthalten.
s. Dichte
s. Massenberechnung
Roheisenbarren, die man bei einem Notabstich erstarren lässt oder die evtl. als Schrott hoher Reinheit eingesetzt werden.
s. Schrott