P


 

Prüfen

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Feststellung, ob ein Prüfgegenstand (Probe) die geforderten Merkmale aufweist, d.h. eine oder mehrere vereinbarte oder vorgeschriebene oder erwartete Bedingungen erfüllt; besonders, ob die vorgegebenen Fehlergrenzen oder Toleranzen eingehalten werden. P. kann subjektiv durch Sinneswahrnehmung (Besichtigung) oder objektiv mit Mess- oder Prüfgeräten geschehen, die auch automatisch arbeiten können. Subjektives P. führt meist nur zu einer einzigen qualitativen Angabe (gut oder schlecht). Objektives Prüfen erfolgt mit Prüfmitteln, d.h. mit Messgeräten (Messen) und Lehren. P. kann an Prüflosen, an jedem Einzelstück (stückweise Prüfung) oder stichprobenweise erfolgen.

s. Lehren
s. Probe
s. Prüflos

   

Prüflos

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Gesamtmenge von Teilen gleicher Art, die geschlossen geprüft wird. Aus der Anzahl der Teile, die das P. umfasst, ergibt sich die Prüflosgröße. Diese wird in unterschiedlicher Größe in den einzelnen Prüfvorschriften bindend vorgeschrieben.

s. Probe

   

Prüfmittel

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Sie werden in drei Gruppen unterteilt: Messgeräte, Lehren und Hilfsmittel. Alle Messgeräte und Lehren bauen auf Maßverkörperungen auf. Sie verkörpern die Messgröße, z.B. durch den Abstand von Strichen (Strichmaß), durch den festen Abstand von Flächen (Endmaß, Lehre) oder durch die Winkellage von Flächen (Winkelendmaß). Anzeigende Messgeräte besitzen bewegliche Marken (Zeiger), bewegliche Skalen oder Zählwerke. Der Messwert kann unmittelbar abgelesen werden. Hilfsmittel sind z.B. Messständer und Prismen.

s. Lehren

   

Prüfstab

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Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.