Spannungsarmglühen

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Übersicht Stahllexikon

Unter Spannungsarmglühen versteht man ein Glühen von Stahl bei einer Temperatur zwischen 450 und 650°C mit anschließender langsamer Abkühlung zum Abbau von Eigenspannungen. Als spannungsfrei gelten Bauteile, deren verbliebene Eigenspannungen unter 10% der Zugfestigkeit liegen. Eigenspannungen können bspw. durch ungleichmäßige Abkühlung in Verbindung mit einer behinderten Schrumpfung beim Schweißen oder Löten entstehen, bei einer Kaltumformung, bei der Zerspanung sowie bei allen Gefügeumwandlungen, die nur in Teilbereichen des Werkstücks auftreten (Randschichthärten etc.). Eigenspannungen summieren sich mit den Betriebsspannungen, was in ungünstigen Fällen zur plastischen Deformation des Bauteils oder sogar zur Rissbildung bis zum Bruch führen kann. Beim Spannungsarmglühen wird die Warmstreckgrenze der Stähle so weit gesenkt, dass sich Eigenspannungen in Form plastischer Formänderung (Verzug) lösen können. Der Verzug muss evtl. nach dem Spannungsarmglühen wieder durch Richten beseitigt werden.
Vgl. Bild 35 unter dem Stichwort Glühen.

s. Eigenspannungen
s. Glühen
s. Randschichthärten
s. Verzug
s. Zugfestigkeit