Technologische Prüfung

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Prüfverfahren, mit denen die technologischen Eigenschaften bestimmt werden.
Die Prüfung der Umformeigenschaften kann bspw. durch den Faltversuch, den Tiefungsversuch (nach Erichsen), den Tiefziehversuch (Näpfchenziehversuch, Tiefzieheignung) oder andere, nicht genormte Versuche zur Warmumformbarkeit (Stauch-, Loch-, Breitungsversuch) erfolgen.
Die Gießeigenschaften werden auch aus nicht genormten Versuchen wie der Gießspirale, an der sich die Fließfähigkeit und das Formfüllungsvermögen einfach bestimmen lassen, abgeleitet.
Die Eignung zum Schweißen oder Löten hingegen kann mit einer Vielzahl genormter Verfahren überprüft werden.

s. Faltversuch
s. Technologische Eigenschaften
s. Tiefungsversuch (nach Erichsen)
s. Tiefzieheignung

Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.