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Zulassungsbescheid

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Die Verwendung von Betonstählen und anderen Baustoffen, die von DIN 488 (Betonstahl) und DIN 1045 (Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung) abweichen, bedarf einer Einzelzustimmung oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde oder des von ihr beauftragten Instituts. Dies gilt vor allem für die Verwendung von Betonstahl in Ringen. Für das Gebiet des Stahlbetonbaus werden solche Zulassungen insbesondere vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, erteilt und im Z. dokumentiert, den der Bauleiter bei der Prüfung des einzelnen Bauwerks vorlegen muss.
Für nichtrostende Stähle sind solche Zulassungen ebenfalls erforderlich.
 

Zunder

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Sauerstoff oder sauerstoffhaltige Gase reagieren mit der Stahloberfläche, bei höheren Temperaturen in Form einer Oxidation des Eisens und/oder der Legierungselemente, auch des Kohlenstoffs. Die Reaktionsprodukte sind Eisenoxide, die als Zunder bezeichnet werden, und Kohlenmonoxid CO, was als Entkohlung beschrieben wird, da dieses Gas samt Kohlenstoff aus dem Stahl entweicht.
Bis zu einer Temperatur von ca. 570°C besteht die Zunderschicht auf Stahloberflächen aus Magnetit [Fe2O3] (innen) und Hämatit (Fe2O3) (außen). Bei höheren Temperaturen bildet sich eine Schicht aus Wüstit (FeO) zwischen dem Stahl und der Magnetitschicht. Die Zunderschicht wächst im Laufe der Zeit, ist aber nicht geschlossen und fest haftend, sondern mit Rissen und Poren durchzogen, die eine weitere Entkohlung des Werkstücks zulassen. Durch das Zulegieren von Chrom und Silizium lässt sich die Zundergeschwindigkeit bremsen; zudem ist der Zunder dichter und haftet besser.

s. Entkohlung
s. Hämatit (Fe2O3)
s. Hitze- und zunderbeständige Stähle
s. Magnetit [Fe2O3]
s. Wüstit
   

Zungenschiene

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Spezialschienenprofil für den Weichenbau.

s. Gleisoberbauerzeugnisse

   

Zurichterei

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Zusatzsymbol für Stahl

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Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.