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Abnahmebedingungen

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Vorschriften für Mindestergebnisse, fallweise auch Höchstwerte von geforderten Versuchen. Entsprechen die Ergebnisse den Anforderungen, wie sie in Normen (z.B. nach DIN EN 10204) oder in besonders zu vereinbarenden Bedingungen vorgegeben sind, gilt die Lieferung oder das Los als abgenommen. Entspricht mehr als die Hälfte der untersuchten Proben nicht den Anforderungen und ist bei einzelnen Erzeugnissen nichts anderes vorgeschrieben oder vereinbart, muss die gesamte Lieferung bzw. das Los verworfen werden. Geringe äußere Fehler, welche die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, werden normalerweise toleriert. Außer den Normen für Werkstoffprüfungen gibt es noch zahlreiche Sonderbedingungen, z.B. vom TÜV, der Bahn oder einer Klassifikationsgesellschaft. Über die ordnungsgemäße Abnahme wird ein Abnahmeprüfzeugnis oder Abnahmeprüfprotokoll ausgestellt.

s. Abnahmeprüfprotokoll
s. Abnahmeprüfzeugnis
s. Klassifikationsgesellschaft

 

Abnahmeprüfprotokoll

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Dokumentiert die Ergebnisse spezifischer Prüfungen (DIN EN  10204). Es unterscheidet sich vom Abnahmeprüfzeugnis durch die zweifache Bestätigung (Hersteller und Besteller beauftragen je einen Sachverständigen).

s. Abnahmebedingungen
s. Abnahmeprüfzeugnis

   

Abnahmeprüfzeugnis

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Das A. ist eine Bescheinigung über die Ergebnisse spezifischer Prüfungen, die unabhängige Sachverständige durchgeführt haben. Es sagt aus, dass die Lieferung bzw. das Los den Vereinbarungen bei der Bestellannahme entspricht. Man unterscheidet verschiedene Varianten von Abnahmeprüfzeugnissen. Sie können auf der Basis von Vorschriften (DIN EN 10204) und technischen Regeln, gemäß den Lieferbedingungen des Auftraggebers oder denen des Bestellers erstellt worden sein.

s. Abnahmebedingungen

   

Abschrägen

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Formung der Kanten an Blechen, Profilstahl oder Rohren durch spanende Verfahren oder Brennschnitt als Vorbereitung einer Schweißnaht. Die abgeschrägte Kante bildet eine Fugenflanke. Fugenformen: DIN EN 29692 (Allg.), DIN 8553 (Plattierte Stähle), DIN 2559 (Stahlrohre).

s. Anfasen
s. Schweißnaht

   

Abschreckalterung

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Verringerung der Zähigkeit von Baustählen, die einen Stickstoffgehalt über 0,009% aufweisen, beim Abschrecken und nachträglichem Wiedererwärmen. Ursache hierfür ist die Ausscheidung nadelförmiger Eisennitride Fe4N.

s. Alterung

   
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Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.