G


Geländerrohr

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Handelsübliche Bezeichnung für geschweißtes Stahlrohr mit Außendurchmesser vergleichbar dem Gewinderohr von 1/2" bis 2" (21,25 bis 60,0 mm), jedoch mit dünnerer Wand (1,75 bzw. 2,0 mm) -für leichte Konstruktionen, insbesondere Geländer. Geländerrohre sind nicht genormt, es gibt nur Werksnormen.

s. Gewinderohr

 

Genaulänge

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Im Unterschied zur Festlänge werden eingeengte Toleranzen eingehalten:

1. Bei Formstahl zwischen +50 und +5 mm, wobei +25, +10 und +5 mm zu bevorzugen sind;

2. Bei Stabstahl zwischen unter +100 und +5 mm, wobei +50, +25, +10 und +5 mm bevorzugt werden sollen. Anfallende kürzere Längen dürfen in bestimmtem Rahmen mitgeliefert werden;

3. Bei Rohren entsprechend Festlegung in den Normen mit Nur-Plus-Toleranz in verhältnismäßig engen Grenzen (ohne Mitlieferung kürzerer Längen).

Im Unterschied hierzu: Herstelllänge, Festlänge (Feste Länge).

s. Festlänge (Feste Länge)
s. Herstelllänge

   

Generatorblech

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Elektroblech und -band nach DIN EN 10106, DIN EN 10107, DIN EN 10341.

s. Elektroblech

   

Geprägte Bleche

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Nicht genormte warm- oder kaltgewalzte Stahlbleche in Dicken bis 3 mm, die waffelförmige, rautenförmige oder andere Dessins aufweisen. Verwendung für dekorative Zwecke und Verkleidungen aus nichtrostendem Edelstahl. Im Gegensatz zu warmgewalztem Musterblech werden die Muster/Dessins meist im kalten Zustand eingeprägt.

s. Dessiniertes Blech
s. Musterblech

   

Geradheit

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Als Maß der Geradheit bei Stabstahl und Profilen gilt das Maß "q", das die Abweichung von der Geraden einer Stablänge in mm je Meter angibt. Bei Blechen wird das Maß "q" (nicht zu verwechseln mit Ebenheit!) zwischen Längskante und angelegtem Lineal gemessen. Rohre sollen nach dem Auge gerade gerichtet sein, vollkommene Geradheit kann nicht gewährleistet werden. Besondere Anforderungen sind ggfs. zu vereinbaren. Für Präzisionsstahlrohre über 15 mm Durchmesser gelten nach DIN EN 10305 0,25% der Messlänge, bei Sorten mit Streckgrenzen über 500 N/mm² 0,30% der Messlänge. Die Abweichung wird wie bei Stabstahl gemessen.
Anforderungen an G. sind in den Maßnormen festgelegt oder werden besonders vereinbart. Sie sind vielfach nur durch besonderes Richten zu erfüllen.

s. Ebenheit
s. Richten

 

Bild 33. Geradheit

   
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Zur Verfügung gestellt von der BDS AG - Bundesverband Deutscher Stahlhandel.